Förderung von Weiterbildung:
Individuelle Weiterbildungsförderung in Niedersachsen (IWiN)
Förderung in Nordrhein-Westfalen
Individuelle Weiterbildungsförderung in Niedersachsen (IWiN)
Mit Mitteln des Landes Niedersachsen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) soll die individuelle Weiterbildung einzelner Beschäftigter in Niedersachsen gefördert und dadurch der Strukturwandel kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) unterstützt werden. Darunter fallen alle Angebote der NWA-Weiterbildungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihren Betriebssitz in Niedersachsen haben und deren angestrebte Weiterbildungsmaßnahmen einen wesentlichen Beitrag zum Strukturwandel des Unternehmens bzw. der Branche leisten.
Wie wird gefördert ?
Die Kosten der Weiterbildung setzen sich aus den reinen Qualifizierungskosten und den Lohnfortzahlungen der Teilnehmer/innen zusammen. Während der Qualifizierung der Beschäftigten gezahlte Löhne und Gehälter (Freistellungskosten) können als private Kofinanzierung bis zur Höhe der tatsächlichen und anerkannten Weiterbildungskosten eingesetzt werden. Die Förderung ist begrenzt auf die reinen Qualifizierungskosten Gesamtkosten der Weiterbildungsmaßnahme, abzüglich der anrechenbaren Freistellungskosten.
Für Betriebsinhaber/innen, die an Projekten teilnehmen, ist eine Abrechnung von Freistellungskosten nicht möglich. In diesen Fällen muss die Kofinanzierung über einen finanziellen Direktbeitrag geleistet werden. Über die Freistellungskosten hinaus soll der finanzielle Eigenbeitrag der Unternehmen mindestens 10 % der reinen Weiterbildungskosten betragen. Die Förderung ist im Zielgebiet RWB auf maximal 2.000 Euro je Unternehmen und im Zielgebiet Konvergenz auf maximal 3.000 Euro je Unternehmen bezogen und ist auf die reinen Qualifizierungskosten innerhalb eines Haushaltsjahres begrenzt. Über die Höhe der Förderung aus dem ESF entscheidet jeweils die zuständige Regionale Anlaufstelle auf Grundlage Ihres vorgelegten Antrages.
Regionale Anlaufstellen für Osnabrück
Für Fragen, Erklärungen und Hinweise steht Ihnen das
Berufsbildungs- und Servicezentrum (BUS) des Osnabrücker Handwerks GmbH zur Verfügung.
Bramscher Straße 134-136,
in 49088 Osnabrück
Tel.: 0541 69 29 - 727
Fax.: 0541 69 29 - 736
Weiterer Ansprechpartner für Osnabrück ist die IHK Osnabrück-Emsland
Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland
Neuer Graben 38
49074 Osnabrück
Ansprechpartner: Gabriele Brümmer
Tel.: 0541 353-286
bruemmer(at)osnabrueck.ihk.de
Weitere Informationen
erhalten Sie auf der Projekthomepage
www.iwin-niedersachsen.de
Flyer IWIN Niedersachsen
Förderung Nordrhein-Westfalen
Mit dem Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Zielgruppe sind Beschäftigte, die sich bisher wenig oder gar nicht an Weiterbildung beteiligt haben.
Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren) zur Verfügung.
Eine kostenlose Beratung ist verpflichtend. Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds.
Weitere Infos finden sie
hier.





