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IWIN Niedersachsen:

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Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen

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Individuelle Weiterbildungsförderung in Niedersachsen (IWiN)

Mit Mitteln des Landes Niedersachsen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) soll die individuelle Weiterbildung einzelner Beschäftigter in Niedersachsen gefördert und dadurch der Strukturwandel kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) unterstützt werden. Darunter fallen alle Angebote der NWA-Weiterbildungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihren Betriebssitz in Niedersachsen haben und deren angestrebte Weiterbildungsmaßnahmen einen wesentlichen Beitrag zum Strukturwandel des Unternehmens bzw. der Branche leisten. Privatpersonen können keinen Förderantrag stellen.

Wie wird gefördert ?

Die Kosten der Weiterbildung setzen sich aus den reinen Qualifizierungskosten und den Lohnfortzahlungen der Teilnehmer/innen zusammen.

Für Betriebsinhaber/innen, die an Projekten teilnehmen, ist eine Abrechnung von Freistellungskosten nicht möglich. In diesen Fällen muss die Kofinanzierung über einen finanziellen Direktbeitrag geleistet werden. Über die Freistellungskosten hinaus soll der finanzielle Eigenbeitrag der Unternehmen mindestens 10 % der reinen Weiterbildungskosten betragen. Über die Höhe der Förderung aus dem ESF entscheidet jeweils die zuständige Regionale Anlaufstelle auf Grundlage Ihres vorgelegten Antrages.

Regionale Anlaufstellen Osnabrück

Berufsbildungs- und Servicezentrum (BUS) des Osnabrücker Handwerks GmbH

Bramscher Straße 134-136,
in 49088 Osnabrück

Tel.: 0541 69 29 - 727
Fax.: 0541 69 29 - 736

info(at)bus-gmbh.de
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IHK Osnabrück-Emsland-Graftschaft Bentheim

Neuer Graben 38
49074 Osnabrück

Förderung Nordrhein-Westfalen

Mit dem Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Zielgruppe sind Beschäftigte, die sich bisher wenig oder gar nicht an Weiterbildung beteiligt haben.
Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren) zur Verfügung.
Die finanziellen Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds.