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Patente

Durch die Novellierung des § 42 des Arbeitnehmererfindergesetzes am 7. Februar 2002 sind alle MitarbeiterInnen der Hochschulen (ProfessorInnen und Angestellte) verpflichtet, Erfindungen ihrem Arbeitgeber anzuzeigen. Die Technologie-Kontaktstelle stellt hierfür Informationen zur Verfügung. Sie arbeitet dabei eng mit der Bremer Patentverwertungsagentur innoWi GmbH im Rahmen des mit dem Programm SIGNO vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Patentverbundes Bremen / Nord-West Niedersachsen zusammen.

MitarbeiterInnen der Hochschulen schicken bitte ihre Erfindungsmeldung an das Präsidium ihrer Hochschule.

Downloads:

Erfindungsmeldung.doc  (für Hochschulangehörige)
Patentfibel.pdf   (nützliche Erklärungen und Tips)


Interessante Links:

Der Patentserver des BMWi
Deutsches Patent- und Markenamt
Europäisches Patentamt
United States Patent and Trademark Office
Japan Patent Office

 

Kontakt:
Dr. Gerold Holtkamp
0541 / 969-2051
g.holtkamp(at)wt-os.de